Campingplatz Sand am Main
Platzhalter

Platzordnung Touristikplatz


1. Jeder Pächter ist zur Reinhaltung des zugewiesenen Stellplatzes verpflichtet. Die anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Behälter zu füllen. In den Sanitäranlagen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift werden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

2. Die Entfernung von Sträuchern, das Absägen von Ästen usw. ist strengstens verboten.

3. Der Pächter hat zu gestatten, dass Beauftragte der Gemeinde Sand a. Main jederzeit den Stellplatz betreten und besichtigen können.

4. Den Anordnungen von Beauftragten der Gemeinde Sand a. Main (Platzwart, Gemeindebedienstete usw.) und der zuständigen Behörden (Landespolizei, Wasserwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Landratsamt usw.) ist Folge zu leisten.

5. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Abschießen von Raketen und Knallkörpern ist strengstens verboten! Offenes Feuer, z.B. Lagerfeuer, ist nur nach Rücksprache mit dem Platzwart möglich.
Nach 22.00 Uhr, an Samstagen nach 24.00 Uhr, und während der Mittagspause von 12.00 bis 14.00 Uhr ist jegliches Lärmen untersagt. Als Lärm gilt auch das Laufenlassen von Stromaggregaten und Hundegebell.

6. Hunde sind an der Leine zu halten bzw. ist darauf zu achten, dass sie nicht auf fremden Plätzen herumlaufen oder Platznachbarn durch Hunde belästigt werden. Als Hundeklo darf keinesfalls das Baggerseeufer längs des Freizeitgeländes benutzt werden.

7. Das Feilbieten von Waren aller Art, die Errichtung von Verkaufsständen sowie die gewerbliche Nutzung des Stellplatzes bedarf der Genehmigung der Gemeinde Sand a. Main.

8. Zum Schutze der Gast- und Vereinsangler dürfen die ufernahen Seeflächen mit Booten nicht befahren werden. Engstellen des Baggersees sind nach Möglichkeit in der Mitte zu durchfahren. Das Schilfgebiet und der Bereich der „Matern“ dürfen nicht befahren werden. Bei Preisangeln darf der betreffende Seeteil nicht befahren werden. Auf Badende ist besonders Rücksicht zu nehmen. Dies gilbt vor allem an den Wochenenden währen der Badesaison. Die gewerbliche Schifffahrt darf nicht behindert werden. Den Lastschiffen ist rechtzeitig auszuweichen.

9. Die jeweils amtierende Platzführung kann jeden Camper oder Besucher ohne Angabe von Gründen des Platzes verweisen bzw. ihn nicht zulassen.

Mit der Zulassung durch die Platzführung ist die Zustimmung der Gemeinde als Eigentümerin des Platzes nicht verbunden. Jeder Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung kann ohne Angabe von Gründen auch bereits zugelassene Gäste vom Platz verweisen.

Bei Widerstand gegen den Platzverweis erfolgt Anzeige wegen Hausfriedensbruch usw.

Einen Platzverweis wird die Gemeinde notfalls mit polizeilichen Mitteln durchsetzen.

Bei einem Platzverweis werden überbezahlte Gebühren erstattet, soweit dem Verweis folge geleistet wird. Bei der Notwendigkeit der Anwendung von Zwangsmitteln erfolgt keine Gebührenerstattung. Haben Sie keine Angst, zu 99% sind diese Anordnungen zu Punkt 9 für Sie kaum zutreffend.

10. Bei Verstoß gegen die Platzordnung ist die Gemeinde Sand a. Main berechtigt, das Pachtverhältnis fristlos einseitig ohne Schadensersatzpflicht zu beenden.

11. Gerichtsstand ist 97437 Haßfurt, Erfüllungsort 97522 Sand a. Main.

 

 
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